CDU: Tauben- und Rattenplage an der Wurzel bekämpfen
Seit einiger Zeit beklagen Anwohner vor allem im Bereich der Altstadt eine zunehmende Rattenplage. Bekämpfungsaktionen der Stadt und privater Kammerjäger hatten jeweils angesichts der enormen Vermehrungsraten dieser Tiere einen allenfalls vorübergehenden Erfolg. Ratten haben im Jahr 2 bis 6 Würfe mit bis zu 8 Jungen, die bereits im 3. Lebensmonat fortpflanzungsfähig sind. Auch die Taubenpopulation hat durch das Füttern dieser Tiere aus falsch verstandener Tierliebe erheblich zugenommen. Dabei ist allgemein bekannt, dass Stadttauben und Ratten ein beträchtliches Gesundheitsrisiko für den Menschen dar und können über 100 Infektionskrankheiten übertragen.
Als eine Ursache der Rattenplage sehen viele Anwohner im Bereich Eisengasse, Hochstraße, Markt und Steinweg, dass andere Personen regelmäßig im privaten Hof aber auch am Markt Tauben füttern, die Reste des Futters aber liegen lassen und dadurch zur Ratten- und Taubenvermehrung in der Nachbarschaft beitragen.
Ein Einschreiten der Behörden war bislang ‑bis auf die Aufforderung, doch Kammerjäger privat zu beauftragen- nicht erfolgreich, da das Füttern von Tauben auf privaten Grund nicht verboten werden konnte. Und nach dem Besuch des Kammerjägers waren kurze Zeit später die Ratten wieder da, da die Tauben weiter gefüttert werden.
Deshalb hat sich nun die CDU-Stadtratsfraktion eingeschaltet. Für den Stadtrat beantragt sie durch Barbara Summerer und Hans-Georg Hansen, die städtische Gefahrenabwehrverordnung zu ändern. Danach ist bislang nur verboten und es kann mit einem Ordnungsgeld bestraft werden, wer auf öffentlichem Grund wildlebende Tiere wie Tauben, Katzen aber auch Ratten füttert. Hier schlägt nun die CDU vor, dieses Verbot im Innenstadtbereich generell auch auf private Grundstücke auszuweiten. „Dies ist auch in anderen Städten, wie z.B. in Speyer so geregelt und rechtlich zulässig“, so die CDU. Zudem könne in der Verordnung auch verboten werden, „vorbeugend“ das offene Lagern von Lebensmittel, Tierfutter und Lebensmittelresten auf Grundstücken zu verbieten, um erst gar keine Ratten anzulocken.
„Damit wollen wir auch der Stadtverwaltung ein Instrument in die Hand geben, um zu einer wirksamen Tauben- und Rattenbekämpfung beizutragen“, so Summerer und Hansen.
