14. Mai 2023

CDU: Tempo 30-Regelungen überprüfen

Die durch die Stadt­ver­wal­tung ange­ord­ne­ten Tem­­po-30-Rege­­lun­­gen auf zahl­rei­chen Haupt­ver­kehrs­stra­ßen Ander­nachs ist in der Bevöl­ke­rung auf viel­fa­ches Unver­ständ­nis gesto­ßen. Dar­auf weist nun die Ander­na­cher CDU in einem Schrei­ben an die Stadt­ver­wal­tung hin. Die CDU unter­stützt unein­ge­schränkt Tem­­po-30-Begren­­zu­n­­gen in Wohn­ge­bie­ten. Aller­dings feh­le es an einer ganz­heit­li­chen Ver­kehrs­pla­nung unter Ein­be­zie­hung des Fahr­rad­ver­kehrs. Auch die getrof­fe­nen und in Tei­len wider­sprüch­li­chen Vor­fahrts­re­ge­lun­gen sei­en zu Recht bei Vie­len ein Stein des Ansto­ßes. So sei­en man­che Tem­­po-30-Stra­­ßen wei­ter Vor­fahrt­stra­ßen, ande­re hin­ge­gen nicht. Ein ganz­heit­li­ches Kon­zept, wel­che Stra­ßen oder wel­che Stra­ßen­ab­schnit­te mit Tem­­po-30, wel­che mit Tem­­po-50 gefah­ren wer­den kön­ne, sei nicht erkenn­bar. Soweit eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung im Bereich etwa eines Kin­der­gar­ten vor­ge­nom­men wor­den sei, müs­se auch geprüft wer­den, ob dies auch nur für des­sen Öff­nungs­zeit und ggf. auch nur für den Bereich um den Kin­der­gar­ten erfor­der­lich sei.

Dar­über hin­aus LASSE die Tem­­po-30-Rege­­lung für die Haupt­ver­kehrs­stra­ßen wie Akti­en­stra­ße, obe­rer Kirch­berg, Brei­te Stra­ße und Agrip­pa­stra­ße auch jeg­li­che durch­gän­gi­ge und schlüs­si­ge Pla­nung ver­mis­sen. Man habe den Ein­druck eines Rege­­lungs-Akti­­vis­­mus, ohne dass Dem ein Kon­zept zugrun­de lie­ge. Zwar wür­den im sog. Kli­ma­freund­li­chen Mobi­li­täts­kon­zept Tem­­po-30-Rege­­lun­­gen vor­ge­schla­gen. Ob die dort gege­be­ne Begrün­dung, bei Tem­­po-30 wer­de weni­ger CO2 aus­ge­sto­ßen als bei Tem­­po-50 über­zeu­ge, sei zwei­fel­haft, und mit zuneh­men­der Ver­brei­tung von E‑Mobilität immer weni­ger nach­voll­zieh­bar. Dar­über hin­aus stel­le die Beschrän­kung der Vor­schlä­ge in die­sem Kon­zept allei­ne auf den Kli­ma­schutz, bei aller Wert­schät­zung die­ses The­mas, eben eine Beschrän­kung dar, bei der ande­re Belan­ge kei­ne aus­rei­chen­de Berück­sich­ti­gung erfah­ren hätten.

Die CDU kri­ti­siert es daher als nicht aus­rei­chend, eine Tem­­po-30-Rege­­lung vor­zu­neh­men und allein dies schon als eine Ver­bes­se­rung des Fahr­rad­ver­kehrs anzu­se­hen. Hier­zu gehö­re opti­ma­ler­wei­se eine Tren­nung von Fahr­rad- und KFZ-Ver­­kehr, der in einer Tem­­po-30-Zone eben nicht gege­ben ist.

Vor die­sem Hin­ter­grund bean­tragt die CDU den Antrag auf Erstel­lung eines ganz­heit­li­chen, quartier­bezogenen Ver­kehrs­kon­zepts unter fach­li­cher Beglei­tung, das einer­seits die Sicher­heit und Leich­tig­keit des Ver­kehrs für den KFZ-Ver­­kehr, aber auch des Fahr­rad­ver­kehrs einschließt.