7. Juni 2016

CDU: Weg endlich frei für freies WLAN in Andernach

Sich kos­ten­los ein­log­gen in WLAN-Net­­ze, wo immer man sich gera­de auf­hält – das ken­nen die meis­ten vor allem von Aus­lands­rei­sen. In vie­len Län­dern sind WLAN-Hot­spots in Hotels, Cafés, Flug­hä­fen oder auch gan­zen Innen­städ­ten bereits Stan­dard. Deutsch­land ist davon noch weit ent­fernt. Doch das soll sich nun ändern. Denn der Bun­des­tag ver­ab­schie­de­te eine ent­spre­chen­de Ände­rung des Tele­me­di­en­ge­set­zes (TMG).

Damit müs­se nun end­lich der Weg frei sein, auch in Ander­nach ein sol­ches offe­nes WLAN zu ver­wirk­li­chen, ist die CDU-Stadt­­rats­frak­­ti­on über­zeugt. „Seit Jah­re schon haben wir dies immer wie­der ange­sto­ßen. Es gab auch schon mehr­fach ent­spre­chen­de Beschlüs­se, nur umge­setzt wur­de bis­lang nichts“, bedau­ert Hans-Georg Han­sen für die CDU-Frak­­ti­on im Ander­na­cher Rat. Wäh­rend ande­re Städ­te, Unter­neh­men und sogar Bis­tü­mer offe­ne Wals ein­ge­rich­tet hät­ten oder pla­ten, hät­ten sich in Ander­nach immer wie­der die Beden­ken­trä­ger in den Weg gestellt. Denn einer der Haupt­grün­de für die Zurück­hal­tung bei der Bereit­stel­lung von WLAN-Net­­zen sei bis­her die z.T. unkla­re Rechts­la­ge. Nach bis­lang gel­ten­dem Recht muss­te bei­spiels­wei­se ein Café-Inha­­ber, der sei­nen Inter­net­zu­gang für die All­ge­mein­heit öff­nen woll­te, damit rech­nen, dass er für Rechts­ver­stö­ße der ihm unbe­kann­ten Nut­zer in Anspruch genom­men wür­de, wobei offen war, ob eine sol­che Haf­tung tat­säch­lich besteht.

An die­sem Punkt setzt die Ände­rung des Tele­me­di­en­ge­set­zes durch den Bun­des­tag an. Zukünf­tig wer­den gewerb­li­che und pri­va­te WLAN-Anbie­­ter wie Zugangs­an­bie­ter („Access pro­vi­der“) zum Inter­net behan­delt. Der Betrei­ber eines WLAN-Net­­zes haf­tet des­halb nicht mehr, wenn in sei­nem Netz jemand gegen gel­ten­des Recht ver­stößt. Die ein­zi­ge Ein­schrän­kung: Der Betrei­ber darf nicht direkt am Rechts­ver­stoß betei­ligt sein. Betrei­ber, die für Rechts­ver­stö­ße nicht haf­ten, kön­nen dafür künf­tig auch nicht mehr kos­ten­pflich­tig abge­mahnt wer­den. Das­sel­be gilt für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che. “Für den deut­schen Bür­ger kommt dabei her­aus, dass jeder, der es möch­te — ohne das Risi­ko von Abmah­nun­gen — ein öffent­li­ches WLAN betrei­ben kann”, ver­deut­licht Tho­mas Jar­zom­bek, Vor­sit­zen­de der Arbeits­grup­pe Digi­ta­le Agen­da der CDU/C­­SU-Bun­­des­­tags­­frak­­ti­on, den Paradigmenwechsel.

Nach die­sen gesetz­li­chen Neu­re­ge­lun­gen hofft die Ander­na­cher CDU-Frak­­ti­on auf grü­nes Licht und einen bal­di­gen Aus­bau eines WLAN-Net­­zes in Ander­nach. „Ent­spre­chen­de Anträ­ge von uns lie­gen lagen auf dem Tisch“, so Han­sen, „ nun ist es Zeit, end­lich mal Fak­ten zu schaffen.“