22. Janu­ar 2014

Beiträge nur von gut verdienenden Eltern für bessere Kita-Ausstattung — Das letzte Kindergartenjahr soll als Vorschuljahr beitragsfrei bleiben

Die CDU Land­tags­frak­ti­on hat im Zusam­men­hang mit den Bera­tun­gen des Dop­pel­haus­hal­tes 2014 und 2015 für das Land Rhein­­land-Pfalz gefor­dert, den Trä­gern der Jugend­äm­ter die Mög­lich­keit zur Erhe­bung von Bei­trä­gen für die Kin­der­ta­ges­stät­ten ein­zu­räu­men. Eine Ein­kom­mens­gren­ze nennt der zwei­ein­halb-sei­­ti­­ge Antrag der CDU (Druck­sa­che 16/2997) an kei­ner Stel­le. „Wie­so der Kol­le­ge Ruland glaubt, dass sich die Jugend­äm­ter bei der Ein­kom­mens­gren­ze an der­je­ni­gen für die Lern­mit­tel­gut­schei­ne ori­en­tie­ren wür­den, erschließt sich mir nicht“ so Hedi The­len zu den Äuße­run­gen anläss­lich des SPD Neu­jahrs­emp­fangs in Ander­nach. Die Ein­kom­mens­gren­ze für Lern­mit­tel­gut­schei­ne betra­ge für ein Ehe­paar mit einem Kind 26.500 € im Jahr und sei seit 2007 durch die Lan­des­re­gie­rung nicht der Ein­kom­mens­ent­wick­lung oder der Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten ange­passt worden.

Im Mit­tel­punkt der Über­le­gun­gen der CDU Land­tags­frak­ti­on steht vor allem das Kin­des­wohl. Des­halb sei man auch über­zeugt, dass vie­le Eltern bereit sind, für eine gute Betreu­ungs­qua­li­tät auch einen Bei­trag zu leis­ten. Die Öff­nung des Kin­der­gar­tens für unter drei­jäh­ri­ge Kin­der sowie der Rechts­an­spruch auf einen Betreu­ungs­platz ab dem ers­ten Lebens­jahr hat die Kin­der­gär­ten und ihre Trä­ger vor enor­me kon­zep­tio­nel­le, bau­li­che und per­so­nel­le Her­aus­for­de­run­gen gestellt.
Gera­de die ein- und zwei­jäh­ri­gen Kin­der sind rück­halt­los auf die Für­sor­ge der Erzie­he­rin­nen ange­wie­sen. Psy­chisch und emo­tio­nal sind sie beson­ders ver­letz­lich. Des­halb ist ein Höchst­maß an räum­li­cher und per­so­nel­ler Kon­ti­nui­tät sowie Für­sor­ge im Umgang mit die­sen Kin­dern erfor­der­lich. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es beson­ders alar­mie­rend, dass der Län­der­re­port früh­kind­li­cher Bil­dungs­sys­te­me der Ber­­tels­­mann-Stif­­tung 2013
fest­stellt, dass „die gro­ße Mehr­zahl der unter Drei­jäh­ri­gen in Rhein­­land-Pfalz schon heu­te alles ande­re als opti­ma­le Bedin­gun­gen (fin­det)“. Die­se Ein­schät­zung wird von Erzie­he­rin­nen und Ver­bän­den geteilt. Sie kla­gen über eine hohe Per­so­nal­fluk­tua­ti­on, einen deut­li­chen Man­gel an Erzie­he­rin­nen und zu gro­ße Grup­pen. Die­se Män­gel kann auch das bes­te Enga­ge­ment unse­rer Erzie­he­rin­nen und Erzie­her, vor deren Arbeit wir hohen Respekt haben, nicht ausgleichen. 

Eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Fami­li­en­po­li­tik muss dar­auf ach­ten, dass die Kin­der­ta­ges­stät­ten zu jeder Zeit dem Kin­des­wohl die­nen. Eine Poli­tik, die ledig­lich für Plät­ze, aber nicht für die not­wen­di­gen Rah­men­be­din­gun­gen sorgt und die Trä­ger im Regen ste­hen lässt, ist nicht zu ver­ant­wor­ten. Des­halb müs­sen kla­re Prio­ri­tä­ten zu Guns­ten des Kin­des­wohls gesetzt wer­den. Dies bedeu­tet ange­sichts des desas­trö­sen Schul­den­haus­halts in Rhein­­land-Pfalz, dass kei­ne Mehr­aus­ga­ben gefor­dert son­dern die Schwer­punk­te anders gesetzt wer­den müs­sen. Solan­ge die finan­zi­el­len Spiel­räu­me nicht bei­des zulas­sen, for­dert die CDU den Trä­gern der Jugend­hil­fe das Recht ein­zu­räu­men, nach Ein­kom­men und Kin­der­zahl gestaf­fel­te Eltern­bei­trä­ge zu erhe­ben. Die­se neu­en Mit­tel kön­nen dann von den Trä­gern der Jugend­hil­fe zusätz­lich und aus­schließ­lich in die Kin­der­ta­ges­stät­ten inves­tiert wer­den. So wer­den soli­de Finan­zen und sozia­le Fair­ness zwei Sei­ten einer Medaille. 

Das letz­te Kin­der­gar­ten­jahr soll als Vor­schul­jahr bei­trags­frei bleiben.