1. Juni 2011

Resolution zum Erhalt der Justizbehörden in Koblenz — Der Stadtrat Andernach setzt sich für den Fortbestand des OLG-Standortes sowie der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz ein

Mit gro­ßer Besorg­nis betrach­tet der Stadt­rat Ander­nach die im Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­schrie­be­nen poli­ti­schen Ziel­vor­ga­ben der Lan­des­re­gie­rung zur Zusam­men­le­gung der Ober­lan­des­ge­rich­te und Gene­ral­staats­an­walt­schaf­ten in Zwei­brü­cken. Die damit ein­her­ge­hen­de Schwä­chung des Jus­tiz­stand­or­tes Koblenz hat Aus­wir­kun­gen auf die gesam­te Regi­on und trifft auch nega­tiv die Men­schen im Raum Andernach. 

Bis­lang konn­te von Sei­ten der Lan­des­re­gie­rung kein nach­prüf­ba­rer Beleg für die Sinn­haf­tig­keit einer sol­chen Maß­nah­me vor­ge­tra­gen wur­de. Das gilt ins­be­son­de­re für behaup­te­te Ein­spa­run­gen, auch vor dem Hin­ter­grund des gera­de auf­wän­dig sanier­ten Jus­tiz­zen­trums Koblenz. Eine funk­ti­ons­fä­hi­ge und bür­ger­na­he Jus­tiz muss bei allen begrü­ßens­wer­ten Bemü­hun­gen nach Ein­spa­run­gen gewähr­leis­tet sein. 

Des­halb appel­liert der Rat der Stadt Ander­nach an die rhein­land­pfäl­zi­sche Lan­des­re­gie­rung und die sie tra­gen­den Par­tei­en, das Ober­lan­des­ge­richt und die Gene­ral­staats­an­walt­schaft nicht in Zwei­brü­cken zusam­men­zu­füh­ren und in Koblenz zu schlie­ßen. Viel­mehr muss ergeb­nis­of­fen unter­sucht wer­den mit wel­chen struk­tu­rel­len Refor­men ein Kos­ten­ein­spar­ef­fekt, unter der Prä­mis­se der guten Erreich­bar­keit der Jus­tiz, erzielt wer­den kann. Die­ser Pro­zess ist trans­pa­rent und im engen Dia­log mit den Betrof­fe­nen vor Ort zu füh­ren. Dies soll­te in einer Zeit wach­sen­der, bür­ger­of­fe­ner Dis­kus­si­ons­kul­tur selbst­ver­ständ­lich sein.