19. April 2015

Gräberfeld für Sternenkinder wird bereitgestellt — CDU-Fraktion betont Notwendigkeit einer würdigen Bestattung

Ster­nen­kin­der wer­den im enge­ren und ursprüng­li­chen Sinn Kin­der bezeich­net, die mit weni­ger als 500 Gramm Gewicht vor oder nach der Geburt ver­ster­ben. Die poe­ti­sche Wort­schöp­fung liegt der Idee zugrun­de, Kin­der zu benen­nen, die den Him­mel erreicht haben, bevor sie das Licht der Welt erblick haben“, erläu­ter­te die stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de der CDU-Stadt­­rats­frak­­ti­on, Hil­de­gard Zschie­sche wäh­rend der letz­ten Ratssitzung.

2007 stell­ten betrof­fe­ne Eltern eine Peti­ti­on an den Bun­des­tag, künf­tig auch Kin­der mit einem Gewicht unter 500 Gramm über den Ein­trag in das Per­so­nen­stands­re­gis­ter als Per­son anzu­er­ken­nen und somit eine regu­lä­re Bestat­tung zu ermög­li­chen. 2013 wur­de die­se Peti­ti­on als Gesetz ver­ab­schie­det. Selbst wäh­rend der Schwan­ger­schaft ent­wi­ckeln die Eltern schon eine inten­si­ve Bin­dung an das Kind, die bei Tod oder Fehl­ge­burt der jun­gen Kin­der eine tie­fe Trau­er ver­ur­sacht. Bereits im Dezem­ber stell­te die hier­zu gebil­de­te Pro­jekt­grup­pe einen Ent­wurf für die künst­le­ri­sche Gestal­tung vor, die Kos­ten für die Wege­ge­stal­tung wer­den von der Stadt Ander­nach übernommen.

Die CDU-Frak­­ti­on stimm­te der Beschluss­vor­la­ge zu, ein Grä­ber­feld für Ster­nen­kin­der auf dem städ­ti­schen Fried­hof ein­zu­rich­ten. „Somit ermög­li­chen wir betrof­fe­nen Eltern ihr Kind zu beer­di­gen, sich von ihm ent­spre­chend zu ver­ab­schie­den und einen Ort zu haben, wo sie trau­ern kön­nen“, so Zschie­sche abschließend.