CDU fordert die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Bereits in seiner Haushaltsrede hatte CDU-Fraktionsvorsitzender Gerhard Masberg im Dezember sich für die Abschaffung der Ausbaubeiträge für Gemeindestraßen stark gemacht und insbesondere die SPD-Landtagsfraktion aufgefordert, ihre Blockadehaltung aufzugeben. Mit den Ausbaubeiträgen finanzieren die Anlieger einer Gemeindestraße einen Großteil der Renovierung von Straßen neben einem Gemeindeanteil, der von Fall zu Fall unterschiedlich hoch sein kann.
Hintergrund waren nicht nur Forderungen der CDU- und AFD-Landtagsfraktionen aus Mainz, sondern Stellungnahmen des Steuerzahlerbundes, der Verbands Haus- und Grund und nicht zuletzt des Landesparteitags der FDP. Diese bemängelten, wie auch die SPD-Landtagsfraktionen aus NRW und Hessen, dass die Kosten dieser Beiträge für de Erneuerung der Straßen in keinem Verhältnis zu den Einahmen stehen. Der Aufwand der Erhebung, die Berechnung, welche Kosten die Gemeinde und welche die Anlieger zu tragen haben, sei extrem aufwändig. Zudem sei es nicht einzusehen, dass nur die Anlieger von Gemeindestraßen diese Kosten teilweise selbst aufbringen müssten, während Anlieger von überörtlichen Straßen, wie zB Landes- und Kreisstraßen zur Renovierung nichts beitragen müssen, selbst wenn diese Straßen durch den Ort führen.
Nun hat die Andernacher CDU-Fraktion nachgelegt, und in einem Antrag gefordert, den Ausbau von Straßen im laufenden Jahr zurück zu stellen, wenn das technisch vertretbar sei, zumindest aber vorerst keine Beiträge zu erheben, bis auf Landesebene das Schicksal der Ausbaubeiträge geklärt sei. Im Jahr 2019 sollten nach den Planungen der Stadt u.a. die Kirchstraße, Matthäus-Kreuz-Straße, Eicher Straße, Ringstraße saniert werden.
Hans-Georg Hansen (CDU) forderte für seine Fraktion jetzt insbesondere den Ausbau der Kirchstraße im Hinblick darauf zu überprüfen und sicher zu stellen, dass die Straße im Jahr 2020 während des Rheinland-Pfalz-Tages und der Feiern zum 800-jährigen Jubiläum des Domes nutzbar ist.“ Es sei ohnehin nicht nachvollziehbar, dass einige Anlieger für Straßen Ausbaubeiträge zahlen müssten, andere nicht, vor allem weil ja für die Abnutzung der Straßen durch den Autoverkehr auch von den Besitzern Steuern erhoben würden, und es zudem auch sonst Sache des Eigentümers sei, sein Eigentum in Ordnung zu halten. So gelte es für die Straßen im Eigentum von Kreis, Land und Bund. Dass dies für die Städte und Gemeinden anders sei, sei kaum nachvollziehbar.