11. Janu­ar 2019

CDU fordert die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Bereits in sei­ner Haus­halts­re­de hat­te CDU-Frak­­ti­ons­­vor­­­si­t­­zen­­der Ger­hard Mas­berg im Dezem­ber sich für die Abschaf­fung der Aus­bau­bei­trä­ge für Gemein­de­stra­ßen stark gemacht und ins­be­son­de­re die SPD-Lan­d­­tags­­frak­­ti­on auf­ge­for­dert, ihre Blo­cka­de­hal­tung auf­zu­ge­ben. Mit den Aus­bau­bei­trä­gen finan­zie­ren die Anlie­ger einer Gemein­de­stra­ße einen Groß­teil der Reno­vie­rung von Stra­ßen neben einem Gemein­de­an­teil, der von Fall zu Fall unter­schied­lich hoch sein kann.

Hin­ter­grund waren nicht nur For­de­run­gen der CDU- und AFD-Lan­d­­tags­­frak­­tio­­nen aus Mainz, son­dern Stel­lung­nah­men des Steu­er­zah­ler­bun­des, der Ver­bands Haus- und Grund und nicht zuletzt des Lan­des­par­tei­tags der FDP. Die­se bemän­gel­ten, wie auch die SPD-Lan­d­­tags­­frak­­tio­­nen aus NRW und Hes­sen, dass die Kos­ten die­ser Bei­trä­ge für de Erneue­rung der Stra­ßen in kei­nem Ver­hält­nis zu den Ein­ah­men ste­hen. Der Auf­wand der Erhe­bung, die Berech­nung, wel­che Kos­ten die Gemein­de und wel­che die Anlie­ger zu tra­gen haben, sei extrem auf­wän­dig. Zudem sei es nicht ein­zu­se­hen, dass nur die Anlie­ger von Gemein­de­stra­ßen die­se Kos­ten teil­wei­se selbst auf­brin­gen müss­ten, wäh­rend Anlie­ger von über­ört­li­chen Stra­ßen, wie zB Lan­­des- und Kreis­stra­ßen zur Reno­vie­rung nichts bei­tra­gen müs­sen, selbst wenn die­se Stra­ßen durch den Ort führen.

Nun hat die Ander­na­cher CDU-Frak­­ti­on nach­ge­legt, und in einem Antrag gefor­dert, den Aus­bau von Stra­ßen im lau­fen­den Jahr zurück zu stel­len, wenn das tech­nisch ver­tret­bar sei, zumin­dest aber vor­erst kei­ne Bei­trä­ge zu erhe­ben, bis auf Lan­des­ebe­ne das Schick­sal der Aus­bau­bei­trä­ge geklärt sei. Im Jahr 2019 soll­ten nach den Pla­nun­gen der Stadt u.a. die Kirch­stra­ße, Mat­t­hä­us-Kreuz-Stra­­ße, Eicher Stra­ße, Ring­stra­ße saniert werden.

Hans-Georg Han­sen (CDU) for­der­te für sei­ne Frak­ti­on jetzt ins­be­son­de­re den Aus­bau der Kirch­stra­ße im Hin­blick dar­auf zu über­prü­fen und sicher zu stel­len, dass die Stra­ße im Jahr 2020 wäh­rend des Rhein­­land-Pfalz-Tages und der Fei­ern zum 800-jäh­ri­­gen Jubi­lä­um des Domes nutz­bar ist.“ Es sei ohne­hin nicht nach­voll­zieh­bar, dass eini­ge Anlie­ger für Stra­ßen Aus­bau­bei­trä­ge zah­len müss­ten, ande­re nicht, vor allem weil ja für die Abnut­zung der Stra­ßen durch den Auto­ver­kehr auch von den Besit­zern Steu­ern erho­ben wür­den, und es zudem auch sonst Sache des Eigen­tü­mers sei, sein Eigen­tum in Ord­nung zu hal­ten. So gel­te es für die Stra­ßen im Eigen­tum von Kreis, Land und Bund. Dass dies für die Städ­te und Gemein­den anders sei, sei kaum nachvollziehbar.